AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen der BEPOINT Medien GmbH – nachfolgend Auftragnehmer oder Verlag genannt – und dem Besteller bzw. Auftraggeber kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

1.2 Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Annahme der Lieferung vom Auftraggeber anerkannt werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Besteller erklärt, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Die Bedingungen werden dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Besteller unverzüglich nach der ersten Möglichkeit, von diesen Bedingungen Kenntnis zu nehmen, schriftlich widersprochen hat.

1.3 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

2. Preise

2.1 Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.2 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, die in jeweils gültiger Höhe zuzüglich berechnet wird.

3. Auftragsabwicklung

3.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

3.2 Aufträge sind im Zweifel ab dem für den Verlag nächstmöglichen Termin nach Vertragsschluss abzuwickeln, spätestens aber ein Jahr nach Vertragsabschluss.

3.3 Ein Auftrag wird in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen nur ausgeführt, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt hat.

3.4 Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so mindert sich der Entgeltanspruch des Verlages um 25%. Der Nachweis, dass ein höherer oder geringerer Abzug gerechtfertigt ist, bleibt den Vertragsparteien offen. Der Anspruch des Verlages auf etwaigen Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

4. Auflagenminderung

4.1 Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage um mehr als 20 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.

5. Ablehnung von Aufträgen

5.1 Der Verlag behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.

6. Vorlagen

6.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der Anzeigenvorlagen sowie eventuell vereinbarter Inhaltsteile und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für seine Druckwerke übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.

6.2 Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Einzelauftrages.

7. Drucksachen

7.1 Bei Drucksachen ist der Verlag berechtigt bis zu 10% Über- oder Mindermengen zu liefern und entsprechend abzurechnen.

8. Probeabzüge

8.1 Werden Probeabzüge geliefert, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

8.2 Bei Übermittlung der Anzeigenvorlagen per Mailbox oder auf Datenträgerbestehen für eine Abweichung vom Original nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn dem Verlag gleichzeitig eine Vorlage als Ausdruck auf dem Postweg oder per Telefax zugeht.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Für Fehler jeder Art aus ausschließlich telefonischer Übermittlung wird nicht gehaftet.

9.2 Gewährleistungsansprüche kann der Besteller bei offensichtlichen Mängeln nur geltend machen, wenn innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe eine schriftliche Mängelrüge erfolgt.

9.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für Proofs und Auflagendruck.

9.4 Mängel, die lediglich einen Teil des jeweiligen Auftrages betreffen, berechtigen nicht zur Wandlung  (Rückgängigmachung des Vertrages), sondern zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung), es sei denn, dass durch den fehlenden Teil der gesamte Auftrag für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

9.5 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bei vom Verlag zu vertretender Unmöglichkeit sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die

entsprechende Ausgabe zu zahlendem Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt hiervon unberührt.

9.6 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe der für die entsprechende Ausgabe geltende Auftragssumme beschränkt.

10. Höhere Gewalt

10.1 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz.

11. Zahlung

 11.1 Rechnungen sind 14 Tage nach Erscheinungstag der jeweiligen Ausgabe des Druckwerkes, in der die Anzeige veröffentlicht wird, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Verlag erstellt hierzu eine Rechnung, die mit einem festen Zahlungsziel datiert ist. Es sei denn, die Vertragspartner haben eine andere Vereinbarung getroffen.

11.2 Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bar oder auf dem Konto des Auftragnehmers. Schecks oder Wechsel werden erfüllungshalber angenommen. Die Kosten der Einzahlung oder Diskontierung gehen zu Lasten des Bestellers.

11.3 Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.

11.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Verlag berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen sowie die Einziehungskosten zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

12. Beiträge, Urheberrecht

12.1 Der Auftraggeber haftet für die von ihm eingebrachten Anzeigen und Textteile sowohl wettbewerbs- als auch strafrechtlich. Darüber hinaus ist er auch für die urheberrechtliche Prüfung und die des Rechts auf Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen verantwortlich.

12.2 Das Urheberrecht für alle seitens des Verlages erbrachten Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Leistungen verbleiben bei dem Verlag, auch wenn diese Leistungen gesondert berechnet worden sind.

13. Datenschutz

13.1 Gem. §33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die den Auftrag ausführende Zweigniederlassung des Auftragnehmers zuständig ist.

Der Auftragnehmer ist daneben auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand für Nicht-Kaufleute nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

15.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der Bestimmung entspricht, was vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von Anfang an bedacht. BEPOINT Medien

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