Vielen Unternehmern, sowohl Handwerkern als auch Warenproduzenten ist grundsätzlich bekannt, dass es gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente oder Gebrauchsmuster gibt. Diese haben jedes für sich genommen einen eigenen Schutzbereich und bieten erhebliche Vorteile beim Schutz des geistigen Eigentums und bei der Vermarktung innovativer Ideen. Das Design, früher auch häufig als Geschmacksmuster bezeichnet, führt dabei ein Schattendasein. Dabei ist der Schutz, den dieses Schutzrecht bietet, einfach und preiswert zu erhalten. In diesem Artikel möchte ich deshalb die Aufmerksamkeit des Lesers darauf lenken.
Die meisten Erzeuger von Produkten oder Designer haben schon Erfahrungen damit gemacht, dass eine gute Idee zu lange liegen gelassen oder nicht konsequent vermarktet wurde. In der Werkstatt, an der Drehbank, am Zeichenbrett oder am Computer war eine innovative Idee entstanden, die durch ihre Ästhetik oder sogar ihre praktische Anwendbarkeit überzeugte. Es fehlte lediglich der Glaube oder der konsequent umgesetzte Wille, das Ergebnis zum eigenen Vorteil schützen zu lassen, so dass in Zukunft jeder eine Lizenzgebühr dafür zahlen muss, der die Idee praktisch verwenden möchte.
Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber für bestimmte Waren oder Gestaltungen ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe oder Form). Der Designschutz entsteht dabei leider erst durch Eintragung. Der grundsätzlich ebenfalls denkbare Schutz eines nicht eingetragenen Designs spielt in der Praxis eine deutlich untergeordnete Rolle, was vor allem an Beweisproblemen liegt. Dabei verlangt das Deutsche Patent und Markenamt für die Eintragung eines Designs in elektronischer Form lediglich einen Betrag von 60 €. Für einen erfahrenen Nutzer nimmt der Anmeldeprozess, der in dem Ausfüllen eines elektronischen Formulars und dem Hochladen bestimmter Unterlagen besteht, nur wenige Minuten in Anspruch.
In unserer anwaltlichen Praxis werden wir von produzierenden Unternehmen, zum Beispiel Herstellern von Möbeln oder Gartengeräten, aber auch von Handwerkern oder Designern damit beauftragt, zunächst die Schutzfähigkeit eines neuen Designs zu überprüfen. Anschließend wird in der Regel eine kurze Prüfung im Internet und in den einschlägigen Registern daraufhin vorgenommen, ob das gleiche Design oder eine damit verwechslungsfähige Gestaltung aufgefunden werden kann. Anschließend erfolgt bestenfalls die Anmeldung des Designs durch unsere Kanzlei. Das alles zum Festpreis.
Anschließend ermächtigt das Designrecht den Inhaber, Dritten bestimmte Nutzungen des Designs zu untersagen. Betroffen ist insbesondere das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr, sowie der Gebrauch des Erzeugnisses, welches das Design beinhaltet. Für die von uns vertretenen Inhaber bildet ein solches Design nicht selten eine dauerhafte Einnahmequelle, denn die rechtswidrige, d.h. lizenzlose Nutzung des Designs durch einen gewerblichen Anbieter führt zum Entstehen eines Schadensersatzanspruches zugunsten des Inhabers. Häufig wird mit dem Nutzer anschließend ein Lizenzvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage der Inhaber des Schutzrechts zukünftig für jedes in den Verkehr gebrachte Stück eine Lizenzgebühr erhält. Sofern Sie Fragen zu gewerblichen Schutzrechten, wie zum Beispiel Marken oder Designrechten haben, aber auch wenn Dritte von Ihnen entworfene Formen, Produkte, Fotos oder Geschäftszeichen ohne ihre Erlaubnis nutzen oder sie wegen eines solchen Vorgangs abgemahnt worden sind, stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung.//
Zur Person:
Rechtsanwalt Stephan Stiletto ist ein aus dem oberbergischen Kreis stammender, in Köln ansässiger aber bundesweit tätiger Rechtsanwalt auf dem Gebiet der rechtlichen Unternehmensberatung und des Internetrechts. Als Sohn eines selbständigen Handwerkers und aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Grundausbildung vertritt und berät er eine Vielzahl von Unternehmen aller Größen in allen Bereichen des Tagesgeschäfts. Seine Stärke ist es, auch komplexe juristische Sachverhalte verständlich darzustellen und seinen Mandanten die Chancen und Risiken eines rechtlichen Problems so klar zu vermitteln, dass sie eine gut informierte Entscheidung treffen und vor Überraschungen verschont bleiben.
Kontakt:
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