Der Verband der Automobilindustrie spricht sich für ein engagierteres Vorgehen bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht aus. Das betrifft insbesondere die erneuerbaren Kraftstoffe, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Anders als bei der CO2-Flottenregulierung, die konsequente Einsparungsziele für Neufahrzeuge vorgibt, seien die Vorgaben in der RED III zum Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe „bislang nicht ambitioniert genug“, heißt es in einem Positionspapier.
„Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern“, sage VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Die 2023 novellierte RED III gibt den EU-Mitgliedstaaten für den Verkehrssektor ein klares Klimaziel für 2045 vor, um den Verkehrssektor langfristig zu defossilisieren. Sie adressiert den Hochlauf erneuerbarer Energieträger – für den Verkehrssektor sind dies Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe. Mit erneuerbaren Kraftstoffen könne der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor perspektivisch weitgehend klimaneutral betrieben werden, aber auch der Markthochlauf von Null-Emissions-Fahrzeugen, wie beispielsweise Brennstoffzellen-Lkw, angereizt werden, so der VDA.
„Fakt ist: Der Hochlauf der Elektromobilität – inklusive der Wasserstoff- Fahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich – wird in den kommenden Jahren erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Das ist nicht ausreichend, da es in Deutschland noch lange Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben wird“, betont Müller. „Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erfüllt wird, fahren dann immer noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen.“ Für diesen Fahrzeugbestand würden erneuerbare Kraftstoffe dringend benötigt. Der VDA spricht sich deshalb zusätzlich für eine RFNBO-Unterquote (Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe) von mindestens fünf Prozent für 2030 aus. Dass die Bundesregierung von einem größeren RFNBO-Bedarf als in der RED III ausgeht, zeige auch der nationale Energie und Klimaplan.
Der VDA fordert außerdem wichtig, die Mehrfachanrechnungen zu überarbeiten. So wird beispielsweise die Energiemenge von Ladestrom mit dem dreifachen seiner eigentlichen Menge angerechnet. Dadurch sollen Anreize für Investitionen in bestimmte erneuerbare Energieträger gesetzt werden, um die CO2-Einsparungsziele schneller zu erreichen.
„Um die Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz zu schließen, sollten Mehrfachanrechnungen bis 2030 stufenweise abgeschafft werden“, so der Branchenverband.
Ausgenommen sollte dabei Wasserstoff bleiben, um hier Investitionssicherheit zu gewährleisten und einen Markt für grünen Wasserstoff zu schaffen.